Das erwartet Sie bei uns!

Bei uns wird Patientenaufklärung groß geschrieben!

Vor der Behandlung kommt die Aufklärung. Manche Patienten, die zu uns kommen, sind verwundert über die vielen Informationen, die sie von uns erhalten. Wir wundern uns eher darüber, dass nicht jeder Arzt Sie damit empfängt. Denn jegliche Art von Medizin – insbesondere Individualmedizin, wie wir sie betreiben – erfordert Aufklärung. Schriftlich, präzise, rechtssicher formuliert und umfassend. So hat es der Gesetzgeber geregelt.

ENTREE DR HARTMANN

Der mündige Patient

Als mündige, selbstverantwortliche Patienten – und als solche betrachten wir Sie – haben Sie das Recht, zu wissen und darüber zu entscheiden, wie Sie behandelt werden. Uninspirierte Orthopädie kann auf viele Informationspflichten verzichten, weil sie sich mit dem Minimum des Möglichen begnügt. Vom Spitzensport geprägte Maximalmedizin kann und will das nicht. Darum richten Sie sich bitte darauf ein, dass es in unserem Zentrum für integrative Orthopädie und Rehabilitation einiges zum Lesen und zum Unterschreiben für Sie gibt. Auch werden wir Sie als Ärzte über alles Notwendige aufklären – im vertrauensvollen Gespräch. Das muss manchmal schneller gehen und manchmal darf es auch länger dauern. Doch eines gilt immer: Falls Sie Fragen haben, fragen Sie!

Das volle Programm oder ausgesuchte Wahlleistungen: Sie haben die Wahl!

Gern wird uns unterstellt, dass unsere ausführlichen Informationen im Vorfeld vor allem dem Verkauf von Wahlleistungen dienen. Das stimmt sogar, wenn auch anders als gedacht. Denn bei uns haben Sie tatsächlich die Wahl: aus kompetenter Schulmedizin zur präzisen und fundierten Diagnostik sowie Sonder- und Wahlleistungen aus dem Bereich alternativer Heilmethoden und der Komplementärmedizin.

Was bedeutet Sonder- und Wahlleistungen?

Sonder- und Wahlleistungen sind Leistungen, welche nicht zulasten der GKV erbracht und abgerechnet werden. Hierbei handelt es sich u. a. um folgende Leistungen:

• Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind (z. B. Mischinjektionen)
• Leistungen, die nicht den spezifischen Anforderungen der GKV (z. B. Akupunktur bei nicht vollständig erfüllten Anforderungskriterien) entsprechen
• Leistung aus fachfremden Gebieten (z. B. EMG)
• Leistungen, die prinzipiell zulasten der GKV erbringbar wären, die aber im spezifischen Fall die Anforderungen der GKV nicht erfüllen

Diese Wahl- oder Sonderleistungen, auch bekannt unter dem Begriff IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen), sind im individuellen Einzelfall vertretbar, wahlweise sogar als führende Therapie angezeigt. Vor Durchführung solcher Leistungen sind entsprechende Aufklärungspflichten einzuhalten.

Wem das zu viel ist ...

Selbstverständlich ist Ihnen freigestellt, ob Sie sich damit auseinandersetzen wollen. Mit "damit" meinen wir übrigens Ihre Gesundheit, Ihren Körper und Ihre Lebensqualität bis ins hohe Alter. Sie haben die Wahl: Standardmedizin oder eine Indiviualmedizin, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse, Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten zugeschnitten ist! Wählen Sie, was Sie für richtig halten. Wir unterstützen Sie, klären auf und beraten. Und wenn Sie das nächste Mal den „Beipackzettel“ eines von der Krankenkasse erstatteten Schmerzmittels oder dergleichen lesen, bedenken Sie:

„Wirklich teuer sind nur Behandlungen, die sie zwar kein Geld, dafür aber die Gesundheit kosten.“